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Treppenlift-Förderung nach Bundesland: der Vergleich 2026

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Über die drei bundesweiten Töpfe hinaus (Pflegekasse, KfW, Steuer) fördern einige Länder den barrierefreien Umbau zusätzlich. Das Bild ist uneinheitlich: 7 Länder zahlen einen echten Zuschuss, weitere bieten nur ein Darlehen und vier haben für Selbstnutzer im Bestand gar kein eigenes Programm.

Diese Übersicht ordnet alle 16 Länder ein, jeweils mit Primärquelle auf der Detailseite. Wichtig vorweg: Landesmittel sind das mögliche Extra, nicht das Fundament. Planen Sie mit Pflegekasse und KfW und nehmen Sie die Landesförderung als Bonus mit, wo es sie gibt.

Landesprogramme sind volatil

Zuschussprogramme hängen am Landeshaushalt und pausieren bei ausgeschöpften Mitteln. 2026 zeigt das deutlich: Sachsen hat die Beträge im März gesenkt, Thüringen die Antragstellung gestoppt, das Saarland-Programm wurde bis Ende 2027 verlängert. Prüfen Sie vor der Planung den aktuellen Stand bei der jeweiligen Stelle.

Alle 16 Länder auf einen Blick

Bundesland Landesförderung Kernbetrag/Kondition Einkommensgrenze
Brandenburg Zuschuss bis 14.000 € keine Grenze
Hamburg Zuschuss 3.000–20.000 € großzügig (+100 %)
Hessen Zuschuss 50 %, bis 15.000 € keine Grenze
Mecklenburg-Vorpommern Zuschuss bis 4.500 € keine Grenze
Sachsen Zuschuss bis 4.000 € (Rollstuhl 10.000 €) 40.000 € (1 Pers.)
Saarland Zuschuss bis 11.250 € 32.000 € netto (1 Pers.)
Thüringen Zuschuss bis 8.000 € (Lift), Antragstopp nach Programm
Nordrhein-Westfalen Darlehen Darlehen + 25–50 % Nachlass Gruppen A/B
Bayern Darlehen bis 10.000 € (zinsfrei) Art. 11 BayWoFG
Sachsen-Anhalt Darlehen Darlehen 2,0–2,8 % p.a. keine (Bankdarlehen)
Niedersachsen Darlehen Darlehen + Zuschussteile nach Nds. WoFG
Rheinland-Pfalz Darlehen Darlehen, Tilgungszuschuss bis 10 % LWoFG + 60 %
Baden-Württemberg nur Bund nur beim Kauf/Bau
Berlin nur Bund nur für Vermieter
Bremen nur Bund nur für Vermieter
Schleswig-Holstein nur Bund nur bei Neubau/Erwerb

Stand: Juli 2026. Beträge und Konditionen laut den auf den Detailseiten verlinkten Primärquellen (Förderbanken/Ministerien). „nur Bund“ = kein Landesprogramm für Selbstnutzer im Bestand; hier zählen Pflegekasse, KfW und Steuer.

Länder mit echtem Zuschuss

In diesen Ländern gibt es einen nicht rückzahlbaren Landeszuschuss, den Sie mit Pflegekasse und KfW kombinieren können. Am stärksten sind Hamburg (bis 20.000 €) und Hessen (50 %, bis 15.000 €), ohne Einkommensgrenze zudem Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

Länder mit Darlehensroute

Hier gibt es keinen direkten Zuschuss, aber zinsgünstige Landesdarlehen. In Nordrhein-Westfalen wirkt der Tilgungsnachlass von bis zu 50 % faktisch wie ein Teilzuschuss; Bayern vergibt ein zins- und tilgungsfreies Darlehen bis 10.000 €. Für den reinen Lift sind Pflegekasse und KfW meist der direktere Weg.

Länder ohne eigenes Programm für Selbstnutzer

In diesen vier Ländern gibt es für den Treppenlift im bestehenden, selbstgenutzten Zuhause keine Landesförderung; die dortigen Programme richten sich an Vermieter oder sind an Kauf und Neubau gekoppelt. Für Betroffene bleiben die bundesweiten Töpfe, die aber ohnehin die stärksten Hebel sind.

Unabhängig vom Bundesland gilt: Der wichtigste Zuschuss kommt von der Pflegekasse (bis 4.180 € je Person), gefolgt von der KfW. Den kompletten Fahrplan und ein Rechenbeispiel zeigt die Förderungs-Übersicht. Was der Lift selbst kostet, steht in den Treppenlift-Kosten 2026.

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