Zum Inhalt springen

Treppenlift-Förderung in Schleswig-Holstein: kein Landesprogramm, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Vorsicht bei veralteten Ratgeber-Angaben

In Treppenlift-Ratgebern kursiert ein IB.SH-Zuschuss „Wohnen im Alter“ (bis 5.000 €). Auf der IB.SH-Website ist dieses Produkt nicht auffindbar (Stand: Juli 2026); verlassen Sie sich nicht darauf, sondern fragen Sie im Zweifel direkt bei der IB.SH nach.

Die kurze, ehrliche Antwort vorweg: Schleswig-Holstein hat kein Landesprogramm, das den Treppenlift-Einbau im bestehenden Zuhause fördert. Ihre Fördertöpfe sind hier die bundesweiten und die decken oft mehr ab, als viele erwarten.

Diese Seite erklärt die Lage ehrlich, räumt mit veralteten Ratgeber-Angaben auf und zeigt, wie Sie mit Pflegekasse, KfW und Steuer trotzdem den Großteil der Kosten decken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Landesprogramm für den Barriereabbau im Bestand; der in Ratgebern kursierende IB.SH-Zuschuss „Wohnen im Alter“ ist auf ib-sh.de nicht (mehr) auffindbar
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Die Landes-Lage in Schleswig-Holstein: ehrlich eingeordnet

Schleswig-Holstein bietet kein Landesprogramm für den Barriereabbau im bestehenden Zuhause. Die Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen der IB.SH ist ein starkes Produkt (Darlehen bis 100.000 € zu 0,0 % Sollzins, plus Zusatzdarlehen bis 50.000 € für bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte), aber sie ist an Neubau, Ersterwerb oder Erwerb gekoppelt, mit Einkommensgrenzen und Zielgruppe Haushalte mit Kind oder schwerbehindertem Angehörigen.

Relevant wird das nur, wenn ohnehin ein Immobilienwechsel ansteht, etwa der Kauf eines barrierefreien Bungalows statt des Umbaus im Bestand; dann lohnt der Blick auf die IB.SH-Konditionen.

Für den Treppenlift im jetzigen Zuhause führt der Weg über die bundesweiten Töpfe, siehe unten.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Ohne Landesprogramm sind die bundesweiten Töpfe in Schleswig-Holstein der ganze Hebel und der ist beachtlich:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Schleswig-Holstein vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

KfW-Zuschuss sichern

Antrag im KfW-Zuschussportal stellen, solange das Programm 455-B geöffnet ist; das geht auch ohne Pflegegrad.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Schleswig-Holstein einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Nein, Schleswig-Holstein hat kein Landesprogramm, das den Treppenlift-Einbau im Bestand für Privatpersonen fördert (Stand: Juli 2026). Die wichtigsten Hebel sind die Pflegekasse (bis 4.180 € je Person), der KfW-Zuschuss 455-B und die steuerliche Absetzbarkeit.

Was zahlt die Pflegekasse in Schleswig-Holstein?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Gibt es den IB.SH-Zuschuss „Wohnen im Alter“ noch?

Auf der IB.SH-Website ist er nicht auffindbar (Stand: Juli 2026); er kursiert nur noch in älteren Ratgebern und ist mutmaßlich eingestellt. Verbindliche Auskunft gibt die IB.SH direkt. Planen Sie mit Pflegekasse, KfW und Steuer.

Weiterlesen

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Werbung · Anfrage bei HIRO Lift, für Sie kostenlos

Kostenlose Beratung anfordern