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Treppenlift-Förderung in Nordrhein-Westfalen: Landesdarlehen, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Nordrhein-Westfalen fördert den barrierefreien Umbau mit einer eigenen Landesroute, allerdings als Darlehen und nicht als Zuschuss. Was das für Ihre Treppenlift-Rechnung bedeutet und wann sich die Landesroute neben Pflegekasse und KfW lohnt, ordnet diese Seite ein.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung: Darlehen 5.000–220.000 € (0,0 % Zins für 5 Jahre, danach 0,5 %) mit 25–50 % Tilgungsnachlass; der Nachlass wirkt wie ein Teilzuschuss
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Das Landesprogramm der Wohnraumförderung NRW

Nordrhein-Westfalen fördert den Treppenlift über die Eigentumsförderung Modernisierung der Wohnraumförderung: ein Darlehen von 5.000 bis 220.000 € mit 0,0 % Zins in den ersten 5 Jahren (danach 0,5 % pro Jahr, Laufzeit bis 30 Jahre). Der eigentliche Hebel ist der Tilgungsnachlass von 25 bis 50 %, je nach Einkommensgruppe und Maßnahme: Diesen Teil des Darlehens müssen Sie nie zurückzahlen, er wirkt also wie ein Zuschuss. Die NRW.BANK nennt Treppenlift und bodengleiche Dusche ausdrücklich als förderfähige Maßnahmen.

Es gelten die Einkommensgruppen A und B der Wohnraumförderung (Richtwerte laut NRW.BANK: alleinstehend 23.540 € für Gruppe A, 32.956 € für Gruppe B). Bewilligungsbehörde ist der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt Ihres Wohnorts; die Abwicklung übernimmt die NRW.BANK.

Für Vermieter existiert das Parallelprogramm „BestandsInvest“. Und wie überall: Antrag vor Maßnahmenbeginn.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Das Landesdarlehen ersetzt die Zuschüsse nicht. Rechnen Sie in Nordrhein-Westfalen zuerst die bundesweiten Töpfe durch, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Nordrhein-Westfalen vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesroute prüfen

Kreis bzw. kreisfreie Stadt (Bewilligung), NRW.BANK (Abwicklung) kontaktieren und durchrechnen lassen, ob sich die Landesförderung neben Pflegekasse und KfW für Ihren Fall lohnt.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Nordrhein-Westfalen einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Kein Zuschuss, aber eine Darlehensroute über die Modernisierungsförderung der NRW.BANK. Für den reinen Treppenlift sind Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) und KfW meist der direktere Weg; die Landesroute lohnt bei größeren Umbauten (Stand: Juli 2026).

Was zahlt die Pflegekasse in Nordrhein-Westfalen?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Ist die NRW-Förderung ein Zuschuss oder ein Kredit?

Formal ein Darlehen, praktisch beides: Sie erhalten ein zinsloses bzw. zinsgünstiges Darlehen, von dem je nach Einkommensgruppe 25 bis 50 % als Tilgungsnachlass erlassen werden. Dieser erlassene Teil wirkt wie ein Zuschuss.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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