Zum Inhalt springen

Treppenlift-Förderung in Rheinland-Pfalz: Landesdarlehen (allgemein), Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Rheinland-Pfalz hat kein eigenes Treppenlift-Programm, aber eine Landesroute über die Wohnraumförderung, die Barriere-Modernisierung einschließt. Diese Seite ordnet ein, was davon für den Lift wirklich relevant ist.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesförderung: kein eigenes Barrierefrei-Programm; ISB-Darlehen für Umbau/Modernisierung mit Tilgungszuschuss bis 10 %, Zusatztranchen bei GdB ab 50
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Das Landesprogramm: ISB-Darlehen selbst genutzter Wohnraum (Programme 501/502/503)

Rheinland-Pfalz hat kein separates Barrierefrei-Zuschussprogramm. Die ISB-Darlehen für selbst genutzten Wohnraum (Programme 501/502/503) decken aber Ausbau, Umbau und Modernisierung ab: nachrangig gesicherte Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 10 %. Bei einem Grad der Behinderung ab 50 und bei Pflegebedürftigkeit gibt es Zusatztranchen und erhöhte Wohnflächengrenzen.

Voraussetzung sind die Einkommensgrenzen des Landeswohnraumförderungsgesetzes plus 60 % (für Alleinstehende laut ISB rund 46.900 € brutto im Jahr). Die Förderbestätigung erteilt die Stadt- oder Kreisverwaltung, das Darlehen die ISB.

Für den reinen Treppenlift gilt auch hier: Pflegekasse und KfW zuerst rechnen; die ISB-Route spielt ihre Stärke bei größeren Umbauten aus.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Wichtiger als die Landesroute sind in Rheinland-Pfalz die bundesweiten Töpfe, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Rheinland-Pfalz vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesroute prüfen

Stadt-/Kreisverwaltung (Förderbestätigung), ISB (Darlehen) kontaktieren und durchrechnen lassen, ob sich die Landesförderung neben Pflegekasse und KfW für Ihren Fall lohnt.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Kein Zuschuss, aber eine Darlehensroute: ISB-Darlehen selbst genutzter Wohnraum. Für den reinen Treppenlift sind Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) und KfW meist der direktere Weg; die Landesroute lohnt bei größeren Umbauten (Stand: Juli 2026).

Was zahlt die Pflegekasse in Rheinland-Pfalz?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Was bringt der GdB ab 50 bei der ISB-Förderung?

Zusatztranchen beim Darlehen und erhöhte Wohnflächengrenzen: Wer einen Grad der Behinderung ab 50 oder Pflegebedürftigkeit nachweist, bekommt mehr Spielraum in den ISB-Programmen für selbst genutzten Wohnraum.

Weiterlesen

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Werbung · Anfrage bei HIRO Lift, für Sie kostenlos

Kostenlose Beratung anfordern