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Treppenlift-Förderung in Saarland: Landeszuschuss, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Gültigkeit aktuell klären

Die Richtlinie wurde verlängert und gilt bis zum 31.12.2027 (saarland.de, Ministeriumsseite mit Stand 10.07.2026, abgerufen 31.07.2026). Anträge nimmt das Sozialministerium entgegen (MASFG, Referat B3, Mainzer Straße 34, 66111 Saarbrücken).

Gute Nachricht für Saarland: Neben Pflegekasse und KfW gibt es hier ein echtes Landesprogramm mit Zuschuss. Richtig kombiniert lässt sich der Eigenanteil am Treppenlift damit deutlich weiter drücken als in den meisten anderen Bundesländern.

Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Landeszuschuss: Einzelmaßnahmen bis 5.000 € (ab 60 Jahren) bzw. 7.500 € (Merkzeichen G/aG oder Pflegegrad); komplette barrierefreie Anpassung bis 7.500/11.250 €
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Das Landesprogramm: Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen (MASFG)

Das Saarland fördert alters- und behindertengerechtes Wohnen mit einem Zuschussprogramm des Sozialministeriums (MASFG). Für Einzelmaßnahmen wie den Treppenlift gibt es bis zu 5.000 € (Haushalte mit einem Mitglied ab 60 Jahren) bzw. bis zu 7.500 € (Merkzeichen G/aG oder Pflegegrad). Eine komplette barrierefreie Anpassung wird mit bis zu 7.500 bzw. 11.250 € bezuschusst. Leistungen von Pflege- oder Krankenkasse werden angerechnet.

Es gelten Einkommensgrenzen (netto pro Jahr): 32.000 € für 1 Person, 48.000 € für 2, 55.800 € für 3 Personen. Gefördert werden selbstgenutztes Eigentum und Mietwohnungen. Der Antrag geht direkt an das Ministerium (Referat B3, Saarbrücken), nicht an eine Förderbank.

Beachten Sie die Warnbox oben: Die Richtlinie war bis Mitte 2026 befristet; erfragen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie planen.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Der Landeszuschuss ist in Saarland nur ein Baustein. Kombinieren Sie ihn mit den bundesweiten Töpfen, die unabhängig vom Bundesland gelten:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Saarland vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

Landesprogramm anfragen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG), Referat B3 nach dem aktuellen Stand und den Antragsunterlagen fragen; Zuschussprogramme können haushaltsbedingt pausieren.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Saarland einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Ja: Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen. Es gibt Einzelmaßnahmen bis 5.000 € (ab 60 Jahren) bzw. 7.500 € (Merkzeichen G/aG oder Pflegegrad); komplette barrierefreie Anpassung bis 7.500/11.250 € (Stand: Juli 2026). Details und Antragsweg oben auf dieser Seite.

Was zahlt die Pflegekasse in Saarland?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden; der Landeszuschuss kommt gegebenenfalls oben drauf.

Werden Pflegekassen-Leistungen im Saarland angerechnet?

Ja. Leistungen von Pflege- und Krankenkasse werden auf den Landeszuschuss angerechnet. Rechnen Sie deshalb beide Töpfe zusammen durch, bevor Sie Anträge stellen und lassen Sie sich beim MASFG beraten.

Weiterlesen

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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