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Treppenlift-Förderung in Berlin: kein Landesprogramm, Pflegekasse und KfW

5 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Die kurze, ehrliche Antwort vorweg: Berlin hat kein Landesprogramm, das den Treppenlift-Einbau im bestehenden Zuhause fördert. Ihre Fördertöpfe sind hier die bundesweiten und die decken oft mehr ab, als viele erwarten.

Diese Seite erklärt die Lage ehrlich, räumt mit veralteten Ratgeber-Angaben auf und zeigt, wie Sie mit Pflegekasse, KfW und Steuer trotzdem den Großteil der Kosten decken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Landesprogramm für Selbstnutzer und Mieter; „IBB Altersgerecht Wohnen“ ist ein reines Vermieter-/Investoren-Darlehen
  • Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
  • Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
  • Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Die Landes-Lage in Berlin: ehrlich eingeordnet

Berlin hat kein Landesprogramm, mit dem Selbstnutzer oder Mieter den Treppenlift-Einbau fördern lassen können. Das oft zitierte „IBB Altersgerecht Wohnen“ (Darlehen bis 50.000 € je Wohneinheit) richtet sich ausschließlich an Vermieter und Investoren wie Wohnungsunternehmen und Genossenschaften; Selbstnutzer und Mieter sind explizit nicht antragsberechtigt. Dasselbe gilt für „IBB Wohnraum modernisieren“.

Für Mieter kann das trotzdem relevant sein: Wenn der Vermieter modernisiert, kann er das IBB-Darlehen nutzen. Sprechen Sie den Vermieter gezielt darauf an, wenn im Haus ohnehin ein barrierefreier Umbau ansteht; Ihren eigenen Lift-Einbau in der Wohnung müssen Sie mit Vermieter-Zustimmung selbst finanzieren.

Für die eigene Finanzierung zählen in Berlin die bundesweiten Töpfe (unten); im Härtefall kann zusätzlich das Sozialamt im Einzelfall unterstützen.

Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer

Ohne Landesprogramm sind die bundesweiten Töpfe in Berlin der ganze Hebel und der ist beachtlich:

Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.

Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.

So gehen Sie in Berlin vor

Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:

1

Pflegegrad klären

Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

2

KfW-Zuschuss sichern

Antrag im KfW-Zuschussportal stellen, solange das Programm 455-B geöffnet ist; das geht auch ohne Pflegegrad.

3

Angebote einholen

2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.

4

Erst bewilligen lassen, dann beauftragen

Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.

5

Eigenanteil in die Steuererklärung

Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.

Häufige Fragen

Gibt es in Berlin einen Landeszuschuss für Treppenlifte?

Nein, Berlin hat kein Landesprogramm, das den Treppenlift-Einbau im Bestand für Privatpersonen fördert (Stand: Juli 2026). Die wichtigsten Hebel sind die Pflegekasse (bis 4.180 € je Person), der KfW-Zuschuss 455-B und die steuerliche Absetzbarkeit.

Was zahlt die Pflegekasse in Berlin?

Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Was ist mit dem IBB-Programm „Altersgerecht Wohnen“?

Das ist ein Darlehen für Vermieter und Investoren, nicht für Selbstnutzer oder Mieter. Es hilft Ihnen nur indirekt: wenn Ihr Vermieter damit das Haus barrierefrei modernisiert. Für den eigenen Lift zählen Pflegekasse, KfW und Steuer.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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