Treppenlift-Förderung in Sachsen-Anhalt: Landesdarlehen, Pflegekasse und KfW
Sachsen-Anhalt fördert den barrierefreien Umbau mit einer eigenen Landesroute, allerdings als Darlehen und nicht als Zuschuss. Was das für Ihre Treppenlift-Rechnung bedeutet und wann sich die Landesroute neben Pflegekasse und KfW lohnt, ordnet diese Seite ein.
Diese Seite erklärt das Landesprogramm mit Voraussetzungen und Antragsweg und zeigt, wie Sie es mit Pflegekasse, KfW und Steuer zum maximalen Förderbetrag kombinieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Landesförderung: Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN“ für altersgerechtes Umbauen, 2,00–2,80 % p.a., Laufzeit 10–30 Jahre; kein Zuschuss
- Immer zusätzlich: Pflegekasse bis 4.180 € je Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), KfW-Zuschuss 455-B (10–12,5 %), Rest steuerlich absetzbar
- Reihenfolge: alle Anträge VOR der Auftragsvergabe stellen und bewilligen lassen
- Kosten-Basis: Sitzlift gerade Treppe 3.000–10.000 €, kurvig 9.000–16.000 € (Richtwerte, Stand: Juli 2026)
Das Landesprogramm: Sachsen-Anhalt MODERN (Investitionsbank)
Sachsen-Anhalt bietet keinen Landeszuschuss, aber ein Förderdarlehen: „Sachsen-Anhalt MODERN“ der Investitionsbank finanziert die energieeffiziente und altersgerechte Wohnraummodernisierung. Für die Kategorie altersgerechtes Umbauen gelten Zinssätze von 2,00 bis 2,80 % pro Jahr bei Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Privatpersonen und Selbstnutzer, daneben Vermieter; Einkommensgrenzen sind nicht erkennbar, es handelt sich um ein Bankdarlehen mit eigenen Bestätigungsformularen für den altersgerechten Umbau.
Ehrliche Einordnung: Bei den typischen Treppenlift-Summen ist der Zuschuss der Pflegekasse fast immer der wichtigere Hebel; das IB-Darlehen lohnt vor allem, wenn der Umbau größer ausfällt als nur der Lift.
Die Töpfe, die überall gelten: Pflegekasse, KfW, Steuer
Das Landesdarlehen ersetzt die Zuschüsse nicht. Rechnen Sie in Sachsen-Anhalt zuerst die bundesweiten Töpfe durch, die unabhängig vom Bundesland gelten:
Erstens die Pflegekasse: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme; Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe.
Zweitens der KfW-Investitionszuschuss 455-B: 10 % für Einzelmaßnahmen (bis 2.500 €) bzw. 12,5 % für den Standard Altersgerechtes Haus (bis 6.250 €), ohne Pflegegrad-Voraussetzung; die Antragstellung ist derzeit gestoppt, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind (kfw.de, Stand: 31.07.2026). Drittens die Steuer: Der verbleibende Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Den Fahrplan für die richtige Reihenfolge zeigt die Förderungs-Übersicht.
So gehen Sie in Sachsen-Anhalt vor
Die Reihenfolge entscheidet über den Förderbetrag. Bewährt hat sich dieser Fahrplan:
Pflegegrad klären
Ab Pflegegrad 1 stehen die 4.180 € der Pflegekasse offen; ohne Pflegegrad zuerst prüfen, ob ein Antrag sinnvoll ist.
Landesroute prüfen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) kontaktieren und durchrechnen lassen, ob sich die Landesförderung neben Pflegekasse und KfW für Ihren Fall lohnt.
Angebote einholen
2 bis 3 Anbieter mit Vor-Ort-Aufmaß; die Angebots-Checkliste hilft beim Vergleichen.
Erst bewilligen lassen, dann beauftragen
Kein Fördertopf zahlt für Maßnahmen, die vor der Bewilligung beauftragt wurden.
Eigenanteil in die Steuererklärung
Belege sammeln; was Zuschüsse nicht decken, mindert als außergewöhnliche Belastung die Steuer.
Häufige Fragen
Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Landeszuschuss für Treppenlifte?
Kein Zuschuss, aber eine Darlehensroute: Sachsen-Anhalt MODERN. Für den reinen Treppenlift sind Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) und KfW meist der direktere Weg; die Landesroute lohnt bei größeren Umbauten (Stand: Juli 2026).
Was zahlt die Pflegekasse in Sachsen-Anhalt?
Wie überall in Deutschland: bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person ab Pflegegrad 1 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI), bei mehreren Berechtigten im Haushalt bis 16.720 € je Maßnahme. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Landeszuschuss für Treppenlifte?
Nein, das Land bietet mit „Sachsen-Anhalt MODERN“ ein Förderdarlehen, keinen Zuschuss. Zuschüsse kommen aus den bundesweiten Töpfen: Pflegekasse (bis 4.180 € je Person) und KfW 455-B.
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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.