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Hausnotruf: Kosten, Zuschuss, Voraussetzungen

6 min Lesezeit Aktualisiert: Juli 2026 Als Quelle in Google merken

Ein Treppenlift nimmt die Angst vor der Treppe, ein Hausnotruf die Angst vor dem Alleinsein im Notfall. Für viele ältere Menschen gehören beide zusammen. Dieser Ratgeber erklärt, wie ein Hausnotruf funktioniert, was er kostet und wie die Pflegekasse den größten Teil davon übernehmen kann.

Die Kosten sind Richtwerte (Stand: Juli 2026); verbindlich sind die Angebote der Anbieter und die Zusage Ihrer Pflegekasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Funktion: Basisstation plus tragbarer Notrufknopf (Armband oder Kette); ein Druck verbindet rund um die Uhr mit einer Notrufzentrale
  • Kosten: einmalige Einrichtung meist 0–80 €, Basistarif etwa 25,50–30 € im Monat
  • Zuschuss: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 25,50 € im Monat (Kassenpraxis, Stand: Juli 2026); beim Basistarif oft die volle Gebühr
  • Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1 und überwiegend allein lebend; der Antrag läuft meist über den Anbieter

Wie ein Hausnotruf funktioniert

Ein Hausnotruf besteht aus zwei Teilen: einer Basisstation am Telefon- oder Internetanschluss und einem tragbaren Funksender als Armband oder Halskette. Im Notfall, etwa nach einem Sturz, genügt ein Druck auf den Knopf: Die Basisstation stellt eine Sprechverbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale her, die je nach Situation Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst alarmiert.

Das Gerät wird in der Regel leihweise gestellt. Wer viel unterwegs ist, kann zu einem mobilen Notruf mit GPS greifen; für das Zuhause reicht das klassische System.

Was ein Hausnotruf kostet

Die einmalige Einrichtung kostet meist zwischen 0 und 80 €; viele Anbieter verzichten auf eine Anschlussgebühr. Die monatliche Grundgebühr für den Basistarif liegt bei etwa 25,50 bis 30 €. Darüber hinaus gibt es Komfort- und Premiumpakete (etwa mit Schlüsselhinterlegung oder regelmäßigem Kontaktanruf), die entsprechend mehr kosten, in gestaffelten Paketen der großen Anbieter (DRK, Johanniter, Malteser, ASB).

Für den Anfang genügt fast immer das Basispaket; die Zusatzleistungen lassen sich später ergänzen.

Der Zuschuss der Pflegekasse

Der Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1 SGB XI, Pflegehilfsmittelverzeichnis). Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 25,50 € im Monat; dieser Satz ist nicht im Gesetz festgelegt, sondern ergibt sich aus den Verträgen der Pflegekassen (Kassenpraxis, Stand: Juli 2026). Beim günstigen Basistarif deckt der Zuschuss damit oft die komplette Monatsgebühr; die Erstattung läuft in der Regel direkt an den Anbieter.

Zwei Punkte sind wichtig: Der Anbieter muss Vertragspartner der Pflegekasse sein, sonst gibt es keine Übernahme und es wird nicht rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag also vor Vertragsbeginn; die meisten Anbieter übernehmen das und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Für wen der Zuschuss infrage kommt

Damit die Pflegekasse zahlt, müssen üblicherweise drei Bedingungen zusammenkommen: Mindestens Pflegegrad 1, die Person lebt überwiegend allein (oder mit jemandem, der im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann) und es besteht ein plausibles Risiko, etwa durch Sturzgefahr. Wie Sie zu einem Pflegegrad kommen, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Anbieter sind unter anderem die Johanniter, Malteser, das DRK und der ASB; welcher passt, hängt von Region, Paket, Preis ab. Vergleichen Sie ruhig zwei Angebote, so wie beim Treppenlift auch.

Häufige Fragen

Was kostet ein Hausnotruf im Monat?

Der Basistarif liegt bei etwa 25,50 bis 30 € im Monat, dazu kommt eine einmalige Einrichtung von meist 0 bis 80 €. Komfort- und Premiumpakete kosten mehr (Richtwerte, Stand: Juli 2026).

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Ja, bis zu 25,50 € im Monat als technisches Pflegehilfsmittel (Kassenpraxis, Stand: Juli 2026). Beim günstigen Basistarif deckt das oft die volle Gebühr. Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 1, überwiegend allein lebend und der Anbieter muss Vertragspartner der Kasse sein.

Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?

In der Regel mindestens Pflegegrad 1, überwiegend allein lebend (oder mit jemandem, der im Notfall keine Hilfe rufen kann) und ein plausibles Notfallrisiko. Der Antrag läuft meist über den Anbieter und wird nicht rückwirkend gezahlt.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Ob ein Zuschuss im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

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